Knaller

Knaller, Thunder, Ladycracker, auf dieser Seite finden Sie unsere Knall-Artikel. Diese entsprechen den Vorschriften der schweizerischen Gesetze und Bestimmungen.


Was für Knallkörper gibt es?

Knallende Feuerwerkskörper gibt es in vielen verschiedenen Grössen, Formen und unterschiedlicher Lautstärke. Bereits die kleinen Knalltüüfeli (Knallerbsen) gelten als Knallkörper, auch wenn sie leiser sind als ein Händeklatschen.

Eine bekannte Artikelgruppe sind die "Flashing Thunder". Diese schiessen zuerst einen Effektkörper in die Luft, der in der Höhe knallt. 

Was sind Böller?

Böller werden im Ausland in riesigen Mengen verkauft. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper, die man anzündet und die am Boden explodieren. In der Schweiz sind diese bodenknallenden Feuerwerkskörper schon seit vielen Jahren komplett verboten. Die einzige Ausnahme sind die kleinen Ladycracker, die aber heute nicht mehr knallen dürfen sondern durch eine kleine Menge Schwarzpulver nur noch "pfupfen".

Leider wird in den Medien hierzulande das Wort "Böller" fälschlicherweise immer wieder verwendet, um allgemein das hörbare Feuerwerk zu beschreiben.

Wann darf ich solche Knallkörper zünden?

Das Abbrennen von Feuerwerkskörper ist momentan nicht einheitlich geregelt. Erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung, wie es am entsprechenden Ort geregelt ist.

Bedenken Sie, dass nicht alle Personen Freude an knallendem Feuerwerk haben. Vor allem, wenn man einen Knall ausserhalb von 1. August oder Silvester zünden will, ist besondere Rücksicht geboten. Wir setzen uns für einen rücksichtsvollen Umgang mit lauten Feuerwerkskörpern ein. Halten Sie sich an die erlaubten Abbrennzeiten und halten Sie genügend Abstand zu anderen Personen und Tieren.