Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bestellung & Abholung
1. Kann ich meine Bestellung liefern lassen?
Der Versand von Gefahrgut kann nur mittels zugelassenem Gefahrgut-Transport erfolgen (in der Regel ein Lastwagen). Wir verfügen über die nötigen Bewilligungen, um in sämtliche Kantone der Schweiz zu liefern. Allerdings ist der Gefahrgut-Versand aufwändig. Wir raten Ihnen, wenn immer möglich die Ware bei uns abzuholen. Ansonsten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen das Versand-Prozedere erklären können. Versandkosten betragen ca. Fr. 80.00.
2. Wie funktioniert die Abholung meiner Bestellung?
In der Regel werden Bestellungen umgehend gerichtet und sind noch am gleichen Tag zur Abholung bereit.
In unserem Geschäft in Wil haben wir täglich geöffnet, Du kannst Deine Bestellung, nach Bestätigung, ohne Anmeldung abholen. In unserem Feuerwerkslager in Niederhelfenschwil können Bestellungen nur während der Saison (vor 1. August und Silvester) abgeholt werden. Die Abholung ist nur während unserer Öffnungszeiten möglich.
3. Kann ich die Artikel direkt im Geschäft kaufen?
Ja, Du kannst auch direkt bei uns im Laden in Wil vorbeikommen und die gewünschten Feuerwerksartikel auswählen. In Niederhelfenschwil ist dies nur währen der Saison möglich.
Unsere Berater helfen euch gerne bei der Auswahl.
4. Kann ich meine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren?
Änderungen oder Stornierungen sind nur möglich, solange die Bestellung noch nicht zur Abholung bereitgestellt wurde.
Bitte kontaktiere uns schnellstmöglich, wenn Du Änderungen vornehmen möchtest.
5. Gibt es einen Mindestbestellwert?
Nein, es gibt keinen Mindestbestellwert. Du kannst auch einzelne Artikel kaufen.
Produkte & Sicherheit
6. Ab welchem Alter darf ich Feuerwerk kaufen?
In der Schweiz gelten folgende Altersvorgaben:
- Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk): ab 12 Jahren
- Kategorie F2 (z. B. Raketen, kleinere Batterien): ab 16 Jahren
- Kategorie F3 (z. B. grosse Raketen, Thunder, Batterien): ab 18 Jahren
Bitte beachte die jeweiligen Altersvorgaben und verwendet Feuerwerk verantwortungsbewusst.
7. Muss ich einen Altersnachweis erbringen?
Ja, für Artikel der Kategorien F1, F2 und F3 benötigen wir einen Altersnachweis.
8. Wie lagere ich Feuerwerk richtig?
Bewahre Feuerwerksartikel an einem kühlen, trockenen und kindersicheren Ort auf.
Vermeide direkte Sonneneinstrahlung und hohe Luftfeuchtigkeit.
Lagerverkauf am 1. August und Silvester
9. Bietet ihr einen Lagerverkauf an?
Ja, während bzw. vor dem 1. August und Silvester verkaufen wir direkt aber unserem Feuerwerkslager in Niederhelfenschwil. Die nächsten Termine werden auf unserer Website und in unseren Newslettern bekannt gegeben.
10. Kann ich meine Bestellung im Lager abholen?
Ja, eine Abholung vor Ort ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bitte kontaktiere uns, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Regeln & Vorschriften
11. Wann darf in der Schweiz Feuerwerk abgebrannt werden?
Für Feuerwerk unter dem Jahr ist je nach Gemeinde eine Bewilligung/Bestätigung notwendig (ausgenommen sind lautlose Artikel und Vulkane). Sie können Ihr Feuerwerk mit einer Abbrandbewilligung unter Angabe der entsprechenden Artikel von der Gemeinde oder der zuständigen Behörde genehmigen lassen.
In der Schweiz ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich an bestimmten Tagen erlaubt:
- Silvester (31. Dezember bis 1. Januar)
- Bundesfeier (1. August)
Für weitere Feuerwerk-Events oder -Zeiten sind die kantonalen Regelungen zu beachten.
Informier Dich vorab bei den lokalen Behörden über etwaige Einschränkungen.
Kontakt & Support
12. Wie kann ich euch erreichen?
Du kannst uns telefonisch unter
071 911 19 10 oder per E-Mail an
info@stuckiag.ch kontaktieren.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr.