Die Feuerwerksinitiative

Daten und Fakten

Die Feuerwerksinitiative - Bedrohung für unsere Tradition!

​Feuerwerk wird in der Schweiz schon seit vielen Generationen am 1. August und an sonstigen Festivitäten gezündet. Seit dem Millennium wird auch der Jahreswechsel vermehrt mit Feuerwerk gefeiert.

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Die Initiative ist unnötig.

Bereits heute haben in unserem föderalistischen System die Gemeinden und Kantone die rechtliche Grundlage, Feuerwerk zeitlich und örtlich zu beschränken oder zu verbieten. Einzelne Gemeinden tun dies bereits. Aus verschiedenen Gründen. So ist in diversen Städten das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt ganzjährig verboten.

Mit der Feuerwerksinitiative wird den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit genommen, individuelle Regelungen für ihre lokalen Situationen, Bräuche und Traditionen zu treffen. Die Flexibilität der heutigen föderalistischen Regelung ginge verloren.

Als positives Beispiel möchten wir hier die Gemeinde Nidau aufzeigen. Im Polizeireglement ist festgehalten, dass knallendes und heulendes Feuerwerk nur am 31. Juli, am 1. August und in der Nacht zum Neujahr erlaubt ist. Die Gemeinde kann aber Ausnahmebewilligungen erteilen. Nidau hat diese Regelung im Dezember 2020 in Kraft gesetzt und seither gute Erfahrungen gemacht. Zum einen wird so dem Bedürfnis nach Ruhe nachgekommen, zum anderen kann aber auch das Bedürfnis nach Feiern mit dem Sternspektakel von feuerwerkbegeisterten Personen ausgelebt werden.

Die Initiative ist unverhältnissmässig.

Grösstenteils werden in der Schweiz die Feuerwerkskörper am 1. August oder Silvester gezündet. Die Lärmbelastung ist somit zeitlich hauptsächlich auf zwei Tage beschränkt. Da die Bouquets vor allem bei Dunkelheit ihre Pracht entfalten, reduziert sich die Belastung auf wenige Stunden am Abend dieser Tage.

Verbot von Feuerwerk, das Lärm erzeugt.

Die Feuerwerksinitiative will Feuerwerkskörper verbieten, welche Lärm erzeugen. Doch der Begriff «Lärm» ist nicht definiert. Somit könnte bei Annahme der Initiative bereits der dumpfe Knall des Abschusses als Lärm interpretiert werden. Ohne diesen lassen sich jedoch die Effektkörper der Feuerwerksbatterien oder beim Grossfeuerwerk nicht an den Himmel schiessen. Und sollten in Zukunft die Zerleger nicht mehr erlaubt sein, wären die beliebten Stern-Bouquets nicht mehr möglich.

Die Lautstärke ist aber bei den frei verkäuflichen Feuerwerkskörpern von der fedpol zusammen mit der SUVA begrenzt worden. Ist ein Produkt lauter als dieser Grenzwert, darf es nicht in den Handel gelangen. Und auch beim professionellen Grossfeuerwerk wird bei der Berechnung der Sicherheitsabstände unter anderem die Lautstärke mit einbezogen.

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Die geprüfte Sicherheit bei Feuerwerkskörpern.

Bis Anfang der 2000er Jahre waren die Importeure und Hersteller allein zuständig für die Sicherheit der Produkte. Die Bundespolizei hat bei Unfällen punktuell gewisse Vorschriften erlassen, aber solange ein Produkt nicht negativ aufgefallen ist, konnte es jedem Verbraucher verkauft werden. Es gab keine genormten Prüfungen der Produkte. Ab einem Alter von 18 durfte eine Person praktisch alles kaufen und verwenden, die Anforderungen waren sehr gering. Trotz dieser sehr freien Marktsituation passierten wenig Unfälle.

Nach dem Millennium hat die Bundespolizei «fedpol» zusammen mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst WFD der Kantonspolizei Zürich damit angefangen, die Feuerwerkskörper in Feuerwerkskategorien einzuteilen. Es wurde ein strenges Zulassungsverfahren mit genau festgelegten technischen Anforderungen entwickelt, damit sichergestellt ist, dass nur handhabungssichere Feuerwerkskörper in den Verkauf gelangen.

Die Zulassungsvorschriften beschränken sich jedoch nicht nur auf die Bauart, sondern zur geprüften Sicherheit gehört nebst vielen anderen Punkten auch die Liste der verbotenen Substanzen und die maximale Lautstärke. Der Grenzwert für die Lautstärke wurde zusammen mit der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) festgelegt.

Ausnahmen nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung.

Laut Initiativtext kann die Behörde Ausnahmen vom Verbot erlassen, wenn es sich um einen Anlass von überregionaler Bedeutung handelt. In der Schweiz werden aber jährlich nur etwa zwei bis fünf grosse Feuerwerke von überregionaler Bedeutung durchgeführt. Die allermeisten Anlässe sind lokale Feiern zum 1. August in der Gemeinde, kleinere Feuerwerke zu einer Hochzeit, einem Jubiläum oder Geburtstag. All diese Anlässe wären nicht mehr möglich. Und die wenigen ganz grossen Feuerwerke würden durch ausländische Unternehmen durchgeführt werden, weil die Schweizer Feuerwerker keine Existenzgrundlage mehr hätten und schliessen müssten.​

​Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass laut Initiative die Behörde Ausnahmen bei überregionaler Bedeutung erteilen kann. Aber sie muss es nicht. Man hat keinen Anspruch auf eine Bewilligung, selbst wenn man alle übrigen Vorschriften einhält. Wer also einen überregionalen Grossanlass veranstaltet, ist der Willkür der Bewilligungsbehörde ausgeliefert. Und die privaten Bürgerinnen und Bürger bekommen so oder so keine Bewilligung für ihr Hochzeitsfeuerwerk. Dies alleine ist schon ein Grund die Initiative abzulehnen.

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Treibhausgas CO2

Bei der Verbrennung von Feuerwerk entsteht CO2. Die Menge ist aber absolut marginal. 2019 gab es hierzu eine interessante Untersuchung. Im Zusammenhang mit dem «Züri Fäscht», an dem mehrere sehr grosse Feuerwerk-Shows durchgeführt wurden, hat der Veranstalter die CO2-Bilanz des ganzen Festes durch die Klimaschutzorganisation myclimate untersuchen lassen und die Resultate veröffentlicht. Mit nur 0.2 % zeigte sich, dass Feuerwerk einer der kleinesten CO2-Emittenten war.

Jede kulturelle Veranstaltung, jedes Haustier, jede Reise und jede menschliche Aktivität produziert CO2. Wir nehmen die Klimadiskussion ernst und arbeiten daran, den CO2-Fussabdruck der Feuerwerkskörper weiter zu reduzieren. Nur muss man aufpassen, dass man politisch auch jene Massnahmen ergreift, die wirklich etwas bringen. Feuerwerk ist keine relevante Quelle für CO2. Ein Verbot von Feuerwerk – wie es die Initiative fordert – trägt weder dazu bei das vom Bund verabschiedete Klimaziel für 2030 zu erreichen, noch hat es einen Einfluss auf den globalen Klimawandel.

Feinstaub

Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub. Die Verbrennungsrückstände aus Feuerwerk verhalten sich vollkommen anders als beispielsweise Feinstaub, der im Strassenverkehr entsteht (Dieselantriebe, Reifenabrieb). Die Kondensate und Salze (z.B. Kaliumcarbonat, Kaliumsulfat), die durch Feuerwerkskörper entstehen, sind wasseranziehend. Das bedeutet, dass diese Art von Feinstaub in wenigen Stunden aus der Luft verschwindet. Die Wasseranziehung sorgt auch dafür, dass diese Partikel, wenn sie versehentlich eingeatmet werden, anschliessend vom Körper besser ausgeschieden werden können. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kann man diesen Effekt mit blossem Auge erkennen! Zündet man Feuerwerk bei hoher Luftfeuchtigkeit, haften sofort Wassertröpfchen an den Partikeln in der Luft. Dadurch sieht man eine starke Rauchentwicklung, welche aber hauptsächlich aus Wasser besteht.

Eine Toxizität oder Karzinogenität von Feuerwerk-Feinstaub konnte bislang nicht belegt werden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument des VPI.

Tiere

Tiere können auf Feuerwerk reagieren. Genauso wie sie auf Gewitter reagieren. Die einen suchen Schutz, anderen wiederum macht es nichts aus.

Haustiere können durch entsprechendes Training für Feuerwerk desensibilisiert werden. Zudem können den Tieren Räume zum Rückzug angeboten werden, wo sie sich aufhalten können, wenn ein Feuerwerk stattfindet. Am besten verdunkelt man die Fenster und lässt ruhige Musik im Radio laufen. Der Mensch sollte seinen normalen Abläufen nachgehen und dem Tier so mit Gelassenheit zeigen, dass keine Gefahr droht.

Besitzer von Haus- und Nutztieren können sich auf den 1. August und Silvester vorbereiten und wissen am besten, wie sie mit ihren Tieren umgehen sollen. Darum setzen sich die SKF und ProFeuerwerk dafür ein, dass lautes Feuerwerk nicht bereits Tage vor oder nach diesen zwei Tagen gezündet wird. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung von Plakaten oder Flugblättern, um die Bevölkerung über die erlaubten Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zu informieren.

Lärmbelästigung vor und nach dem 1. August / Silvester

Feuerwerk soll Freude bereiten, Menschen vereinen, ein Fest unvergesslich werden lassen. Darum setzen wir uns zusammen mit dem Branchenverband SKF dafür ein, dass lautes Feuerwerk nicht bereits Tage vor oder nach den eigentlichen Festakten gezündet wird. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung von Plakaten oder Flugblättern, um die Bevölkerung über die erlaubten Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zu informieren.

Schäden durch Feuerwerk-Lärm?

Es ist erwiesen, dass Lärm ab einer gewissen Lautstärke schädlich für Mensch und Tier ist. Die Forschung stuft die Schwelle bei ca. 120 Dezibel ein. Deshalb werden seit 2008 sämtliche Feuerwerksköper auf ihre Sicherheit und maximale Lautstärke hin geprüft. Nur Feuerwerkskörper, welche die Lärmgrenzwerte einhalten, dürfen in Umlauf gebracht werden. Ebenfalls wird bei der Berechnung der Sicherheitsabstände bei professionellen Grossfeuerwerken unter anderem die Lautstärke mit einbezogen. Diese Grenze liegt für Knallkörper bei 115 Dezibel. Die allermeisten Feuerwerkskörper liegen weit darunter.

Die Dezibel-Skala, die von 0 dB bis 120 dB reicht, folgt einem logarithmischen Verlauf, denn das Gehör nimmt Lautstärke bzw. Schalldruck nicht als linear steigend wahr. Das bedeutet, dass ein Geräusch nur um 10 dB leiser sein muss, damit es halb so laut empfunden wird. Der Grenzwert von 115 Dezibel ist somit deutlich unter der Schmerzschwelle.

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Quelle: https://www.asfinag.at/media/hdejry0r/l%C3%A4rmschutz-schalltechnische-grundlagen.pdf

Unfälle

Wie eingangs erläutert hat Anfang der 2000er die Bundespolizei «fedpol» zusammen mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst WFD der Kantonspolizei Zürich Feuerwerkskategorien eingeführt. Feuerwerkskörper dürfen nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in den Handel gelangen. Auf jedem Produkt sind ein Mindestalter und eine Gebrauchsanweisung angebracht. Darauf wird u.a. festgehalten, wie der Feuerwerkskörper befestigt werden sowie welcher Abstand eingehalten werden muss.

Berichte über Unfälle in Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern häufen sich immer mehr. Dies ist einerseits auf die Aktualität der Thematik, aber in den meisten Fällen auch auf den falschen Umgang mit den Produkten zurückzuführen. Wer sich an die Angaben hält, kann sein Feuerwerk sicher und ohne Zwischenfall geniessen. Darum ist es wichtig, die Gebrauchsanleitung zu lesen und zu befolgen. Wir legen grössten Wert auf ehrliche und kompetente Beratung. Erklären Sie uns, wo Sie Ihr Feuerwerk zünden wollen und wir können Ihnen die passenden Produkte empfehlen, an denen Sie Freude haben werden. Und das mit Sicherheit!

Abfall

Leider entsorgen einige Personen ihre abgebrannten Feuerwerkskörper nicht. Am 2. August und am 1. Januar liegen die ausgekühlten Überreste zum Teil am Strassenrand. Das ist ärgerlich.

Dass Abfall nicht richtig entsorgt wird, ist kein spezifisches Problem des Feuerwerks. Es ist ein gesellschaftliches Übel und nennt sich Littering. Genauso wie liegengebliebene Flaschen oder Pizza-Schachteln, weggeworfene Zigarettenstummel oder Fast-Food-Verpackungen und Aluminium-Dosen, welche auf landwirtschaftlichen Feldern landen und die Splitter davon im Heu dann die Tiere verletzen können.

Feuerwerkabfälle sind zwar optisch ein Ärgernis, dank den Verbesserungen der letzten Jahre aber aus Umwelt-Sicht deutlich weniger belastend. Die Branche ersetzt seit Jahren die Plastik-Teile durch Karton oder Bio-Kunststoffe. Die Feuerwerksbatterien bestehen heute aus Karton-Rohren und Böden aus Lehm. Die Ummantelung ist ebenfalls aus Karton oder Papier, genauso wie die Vulkane. Und im Gegensatz zu den Zigarettenstummeln und Alu-Dosen, welche man das ganze Jahr findet, sieht man Feuerwerk-Abfälle nur zwei Mal im Jahr. 

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Drohnen sind kein Ersatz für Feuerwerk

An grossen Veranstaltungen finden seit ein paar Jahren auch Drohnenshows statt. Auf den ersten Blick könnte man meinen, das sei ein Ersatz für Feuerwerk. Aber dem ist nicht so.

Zum einen fehlt den Drohnenshows die Kraft und Dynamik, welche durch ein Feuerwerk entsteht. Zudem ist die CO2 Bilanz von Drohnen deutlich schlechter als beim Feuerwerk. Drohnen verwenden Lithium-basierte Akkus, welche als CO2-intensiv gelten. Für den Betrieb einer Drohne sind bis zu vier Wechselakkus nötig. Der CO2 Fussabdruck einer kleinen Kameradrohne ist vergleichbar mit einer Autofahrt über 1'000 km.
Quelle: hier klicken.

Drohnenshows sind darüber hinaus viel teurer als ein Spektakel mit Feuerwerk. Mehrere zehntausend Franken muss man aufwenden für ein paar Minuten Drohnen-Show am Himmel. Das ist für die meisten Gemeinden nicht finanzierbar, welche durchschnittlich für die Organisation eines Feuerwerks am 1. August rund CHF 5'000.- ausgeben. Und schon gar nicht für die Familien, welche zuhause den Nationalfeiertag mit ein bisschen Feuerwerk feiern wollen.

Darum sind Drohnen eine weitere Möglichkeit für Darbietungen an Grossveranstaltungen, aber definitiv kein Ersatz für traditionelles Feuerwerk.

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Feuerwerksinitiative

SKF / ProFeuerwerk / Stucki AG

Das Ziel der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ist es, Menschen, Tiere und die Umwelt besser vor den negativen Auswirkungen von Feuerwerk zu schützen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Kantone und Gemeinden bereits die erforderlichen Rechtsgrundlagen haben, um Feuerwerke bei Bedarf einzuschränken.

Feuerwerk generiert viel Abfall und schadet der Natur.

Dass Abfall nicht richtig entsorgt wird, ist kein spezifisches Problem des Feuerwerks. Es ist ein gesellschaftliches Übel und nennt sich Littering.

Beim Abbrennen von Feuerwerk werden jährlich mehrere hundert Tonnen Feinstaub freigesetzt.

Fakt ist: Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub.
Feinstaub von Feuerwerk besteht nahezu vollständig aus wasserlöslichen Salzen, welche in der Atmosphäre durch Kondensation schnell ausgewaschen und selbst bei Aufnahme im Körper umgehend aufgelöst und entgiftet werden können. Eine Toxizität oder Karzinogenität konnte bislang nicht belegt werden. 

Feuerwerk versetzt Heim-, Nutz- und Wildtiere in Angst und Panik.

Einige Tiere reagieren auf Feuerwerk. Sie reagieren auch auf Blitz und Donner, auf laute Autos, auf Flugzeuglärm, auf Baumaschinen, welche nicht auf einzelne, wenige Momente im Jahr beschränkt sind.

Feuerwerk beeinträchtigt Menschen und es kommt zu Unfällen.

Feuerwerkskörper dürfen nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in den Handel gelangen. Wer sich an die Angaben hält, kann sein Feuerwerk sicher und ohne Zwischenfall geniessen.

Lärm hat (…) negative Effekte auf die physische und psychische Gesundheit.

Nur Feuerwerkskörper, welche die Lärmgrenzwerte einhalten, dürfen in Umlauf gebracht werden. Bei der Berechnung der Sicherheitsabstände bei professionellen Grossfeuerwerken wird unter anderem die Lautstärke mit einbezogen.
Diese Grenze liegt für Knallkörper bei 115 Dezibel. Die allermeisten Feuerwerkskörper liegen weit darunter.

Quelle: https://www.feuerwerksinitiative.ch/argumente

Fazit

Die Annahme der Feuerwerksinitiative wäre also lediglich eine Symptombekämpfung. Das Komitee beabsichtigt Lärm, Feinstaub, Abfall, Unfälle und weitere Punkte zu reduzieren oder zu eliminieren. Mit einem Verbot würde aber nur ein Bruchteil der Spitze des Eisberges abgetragen. Die Ursachen, die zu den geglaubten Missständen führen, befinden sich weit darunter. Mensch und Tier sind weiterhin Lärmemissionen ausgesetzt. Feinstaub wird in anderen Bereichen schädlicher und entsteht in viel höheren Mengen. Littering ist – wie bereits erwähnt – ein gesellschaftliches Problem und hat nichts mit Feuerwerk zu tun. Wie bei allem passieren Unfälle dort, wo unsachgemäss mit einem Produkt umgegangen wird.

Auch wir verstehen, dass nicht jede Person in diesem Land Freude an Feuerwerk hat. Doch wie bei fast allem gilt auch hier:

  • vernünftig damit umgehen
  • Rücksicht nehmen
  • BESTEHENDE Gesetze und Gemeinde Reglemente einhalten
  • und das Miteinander, Nebeneinander und Füreinanderleben funktioniert wieder

Wir setzen uns dafür ein, dass lautes Feuerwerk nur am 1. August und Silvester gezündet wird. So können sich Besitzer von Haus- und Nutztieren darauf einstellen und sich an diesen wenigen Stunden bewusster um ihre Tiere kümmern. Aber auch ein kleines Feuerwerk zu Hochzeiten und besonderen Anlässen sollte nach wie vor möglich sein. Ein Feuerwerk am Nationalfeiertag in der Gemeinde erfreut die meisten ZuschauerInnen, allen voran viele Kinder!

Wie der Bundesrat in seiner Botschaft richtig schreibt, haben die Kantone und Gemeinden jetzt schon die Möglichkeit, zeitliche und örtliche Einschränkungen zu machen. Es braucht kein neues Verbot in der Bundesverfassung! Eine Regelung auf kantonaler oder kommunaler Ebene macht viel mehr Sinn. So können lokale Gegebenheiten und Brauchtümer besser berücksichtig werden. So bleibt die Störung der Einwohner sehr limitiert und trotzdem sind Ausnahmen für besondere Anlässe immer noch möglich.