Schweizerkracher Nr. 3

814-918
Schweizerkracher Nr. 3 - Schallerzeuger
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Beschreibung

Der Schweizerkracher Nr. 3 ist ein Schall-Erzeuger, welcher für kulturelle Zwecke eingesetzt wird. Es ist zwingend ein Erwerbschein der Kantonspolizei einzuholen. Er ist weniger stark als der Donnerschlag Nr. 2 und verlangt einen Mindestabstand zu Personen, Gebäuden etc. von 30 Metern. Wenn Sie Bedarf an diesem speziellen Produkt haben, dann kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig.

Dies ist ein Feuerwerkskörper, der nicht frei erhältlich ist. Für den Erwerb und den Gebrauch ist ein Feuerwerk-Ausweis notwendig. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Ausweis FWA/FWB haben.

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Referenz: 814918